Abfallarten
Abfallart | Beispiel | Was darf nicht in den Container? |
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HOLZ A1 - A3 Es handelt sich um unbelastetes Holz, welches verleimt, gestrichen oder lackiert sein darf. Jedoch nicht mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierfarbe bestrichen sein darf! | Palettenholz, Sperrholz, Bauholz, Bretter, Regale, Stühle, Möbel, Schränke, Tische, Regale, Holzkisten, etc. | imprägniertes Holz, Außentüren, Außenfenster, Bohlen, Jägerzäune, belastetes Holz mit Teer- oder Bitumenanstrich, Spielplatzholz |
HOLZ A4 Es handelt sich um belastetes und imprägniertes Holz aus dem Außenbereich. | Jägerzäune, Fensterrahmen (außen), Bohlen, Bahnschwellen, Außentüren, Spielplatzholz, etc.
| Holz mit Anhaftung wie Teer- oder Bitumenanstrich |
A4 Holz wird als "gefährlicher Abfall" eingestuft und gilt besonders überwachungsbedürftig. Wir erledigen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten und Sie erhalten die notwendigen Nachweise. | ||
GARTENABFÄLLE Es handelt sich um Abfälle, die kompostierbar sind und in Garten- oder Parkanlagen anfallen. | Äste, Strauchwerk, kleine Bäume, kleines Wurzelwerk, Rasen-, Baum oder Heckenschnitt, Laub | Zäune, Blumentöpfe, Plastikkübel |
BAUSCHUTT Es handelt sich um einen mineralischen Stoff, der möglichst ohne Verunreinigung sein sollte | Beton, Dachziegel, Mauerwerk, Mörtel, Keramik, Fliesen, Waschbecken, Toiletten | Gipsplatten, Ytong-Steine, Holz, Heraklith, Bauabfälle |
BAUSTELLENABFÄLLE Es handelt sich um gemischte Abfälle aus Bau-, Umbau- oder Abbrucharbeiten (auch als Monofraktion möglich) | Beton, Ziegel, Fliesen, Glas, Kunststoffe, Plastik, Tapete, Teppich, Fenster, Gips-platten, Ytong-Steine, Schrott, Metalle, Unrat und Kehricht, Holzabfälle | Farben, Lacke, Öle, Reifen, Autobatterien, Kühlschränke, Feuerlöscher, Asbest, Lebensmittelreste, Styropor |
DÄMMWOLLE | Dämmwolle, Isolierwolle, Steinwolle, Glaswolle | alle Abfälle, die keine Dämmwolle sind |
ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE Es handelt sich um Baustoffe, die asbestbelastet sind | Eternit, Eternitplatten, Welleternit, Eternit Blumenkästen, Fassadenverkleidungen, Asbestzementrohre
| alle Abfälle die kein Asbest enthalten |
Bei der Ver- oder Bearbeitung von Asbest wird krebserregender Faserstaub freigesetzt. Das Material muss daher doppelt verpackt werden. D.h. die erste Verpackung kann eine Baufolie sein, in der die Abfälle eingeschlagen werden (Baufolie anschließend verkleben!). Die eingeschlagenen Abfälle müssen dann in speziell dafür vorgesehene Säcke (BigBags) verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.
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PAPIER & KARTONAGEN | Pappe, Papier, Verpackungen aus Pappe, Papiertüten, Wellpappe, Kataloge, Prospekte, Zeitungen | Aktenordner, laminierte Papiere, Abfälle, die nicht aus Papier oder Pappe bestehen. |
STYROPOR | Styropor | |
SONDERABFÄLLE | ||
Abfälle, die als `gefährlich´ eingestuft werden, unterliegen besonderen Regelungen. Wir erledigen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten - Sie erhalten die notwendigen Nachweise und können sich einer ordnungsgemäßen Entsorgung sicher sein. |